Bezahlung und Erstattung

 

A) Privatkassen

Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Leistung Ihres Heilpraktikers anteilig oder sogar vollständig. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung um evtl. später auftretende Unklarheiten zu verhindern.
Ihre Rechnung wird mit Diagnose und Behandlungsziffern versehen, so dass Sie diese dann bei Ihrer Privatkasse einreichen können.


B) private Zusatzversicherung
Falls Sie eine private Zusatzkasse für die Leistungen eines Heilpraktikers haben, ist der Vorgang wie oben beschrieben.

 

C) gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen sind, bekommen Sie die Kosten für Ihre osteopathische Behandlung in den meisten Fällen anteilig von Ihrer Kasse erstattet.

Meist ist hierfür ein Privatrezept eines Arztes nötig, welches in den Arztpraxen teils kostenpflichtig ausgestellt wird.

Meine Mitgliedschaft beim BVO (Berufsverband Osteopathie e.V.) https://bv-osteopathie.de erleichtert diesen Vorgang ebenfalls.  

 

Von Kassenseite und selbst von den einzelnen Sachbearbeitern innerhalb einer Kasse wird die Erstattung osteopathischer Leistungen sehr unterschiedlich betrachtet.

Von manchen Kassen werden Heilpraktiker-Rechnungen nicht erstattet.

Klären Sie daher bitte im Vorfeld mit Ihrem Sachbearbeiter, ob und in welcher Höhe Ihre Kasse die Rechnung für die osteopathische Behandlung in meiner Praxis anteilig erstattet.

Eine Hilfe beim ersten Check für die Kostenerstattung kann Ihnen Die Seite des BVO https://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/mit den erstattenden gesetzlichen Krankenkassen sein.

Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich jedoch nicht an der Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen.

In diesem Fall müssen Sie die Kosten für Ihre Behandlung selbst tragen.

 

D)private Kostenübernahme

Sollten Sie sich in finanziellen Nöten befinden ( Nachweis erforderlich!) oder sich aus anderen Gründen nicht in der Lage sehen die auf Sie zukommenden Behandlungskosten oder deren Anteile bei mir privat zu tragen, ( Nachweis erforderlich!) sprechen Sie mich im Vorfeld bitte DEUTLICH darauf an und wir werden versuchen eine Lösung für Sie zu finden.